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Strafrecht

Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren, Vertretung von Verletzten, Strafantrag und Schlichtung.

Das Strafverfahren regelt die Strafprozessordnung Nr. 5271 (CMK), Straftaten und Strafen das türkische Strafgesetzbuch Nr. 5237 (TCK). Das Verfahren beginnt mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft; wird Anklage erhoben, folgt das Hauptverfahren vor Gericht.

Wichtige Themen

  • Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten bei Aussagen, Vernehmungen und Verhandlungen
  • Vertretung von Verletzten und Nebenklägern: Strafantrag, Beweise, Anschluss an das Verfahren
  • Rechtsbehelfe gegen Festnahme, Untersuchungshaft und gerichtliche Kontrolle
  • Schlichtungsverfahren (CMK Art. 253)
  • Rechtsbehelfe gegen die Einstellung des Verfahrens

Antragsfrist

Bei Antragsdelikten muss der Strafantrag innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (TCK Art. 73); danach erlischt das Antragsrecht.

Beschuldigte und Angeklagte haben das Recht auf Beistand eines Verteidigers bei der Aussage (CMK Art. 147, 149).

Rechtsbehelfsfristen im Strafverfahren sind kurz. Notieren Sie das Datum jeder Entscheidung, die Ihnen zugestellt oder verlesen wird.