Arbeitsrecht
Abfindung und Kündigungsentschädigung, Wiedereinstellung, Überstunden und andere Forderungen, Mediation.
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden nach dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 entschieden. Bei vielen Arbeitnehmerforderungen und Wiedereinstellungsanträgen ist vor der Klage eine Mediation zwingend (Arbeitsgerichtsgesetz Nr. 7036, Art. 3).
Wichtige Themen
- Abfindung (Gesetz Nr. 1475, Art. 14) und Kündigungsentschädigung (Gesetz Nr. 4857, Art. 17)
- Wiedereinstellung (Gesetz Nr. 4857, Art. 18–21)
- Überstunden, Wochenruhe, Feiertage und Jahresurlaub
- Lohnrückstände und Kündigung aus wichtigem Grund
- Mediationsgespräche
Für die Wiedereinstellung muss der Antrag auf Mediation innerhalb eines Monats nach Zustellung der Kündigung gestellt werden (Gesetz Nr. 4857, Art. 20).
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