Ausländerrecht
Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Arbeitserlaubnis, Abschiebung, Einreisesperrcodes und vorübergehender Schutz.
Einreise, Aufenthalt und Ausreise von Ausländern in der Türkei regelt vor allem das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK). Die Staatsangehörigkeit regelt das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901, die Arbeitserlaubnis das Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte.
Wichtige Themen
- Kurzfristige, familiäre, studentische und langfristige Aufenthaltserlaubnisse; Rechtsbehelfe gegen Ablehnung und Widerruf
- Türkische Staatsangehörigkeit durch Investition, Heirat und auf anderen Wegen
- Anträge und Streitigkeiten zur Arbeitserlaubnis
- Klagen gegen Abschiebungs- und Verwaltungshaftentscheidungen
- Einreisesperrcodes
- Vorübergehender und internationaler Schutz
Artikel zu diesem Gebiet
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