Vollstreckungsrecht
Einleitung von Verfahren, Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl, Pfändungen und Rentenpfändung.
Die Beitreibung von Forderungen und die Rechte des Schuldners regelt das Vollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004 (İİK). Die Kanzlei vertritt sowohl Gläubiger als auch Schuldner.
Wichtige Themen
- Vollstreckung mit und ohne Urteil
- Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl und damit zusammenhängende Klagen
- Pfändung von Lohn, Bankkonten, beweglichem und unbeweglichem Vermögen
- Pfändung von Renten und Unpfändbarkeitseinwände
- Beschwerden beim Vollstreckungsgericht
Im allgemeinen Pfändungsverfahren beträgt die Widerspruchsfrist gegen den Zahlungsbefehl 7 Tage ab Zustellung (İİK Art. 62).
Artikel zu diesem Gebiet
Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl: Frist und Verfahren
Wie man in der Zwangsvollstreckung ohne Urteil innerhalb von 7 Tagen Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl einlegt und was der Gläubiger danach tun kann.
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Darf eine Rente gepfändet werden?
Die Unpfändbarkeit der von der Sozialversicherungsanstalt gezahlten Renten, ihre Ausnahmen und die Beschwerde beim Vollstreckungsgericht.
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Wenn die gepfändete Sache Ihnen gehört: Drittwiderspruch (İstihkak)
Wird das Eigentum eines Dritten für fremde Schulden gepfändet: wer klagen muss, die 7-Tage-Fristen und die Eigentumsvermutung.
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