Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit mit der Kanzlei, zu Fristen und zu den Rechtsgebieten.
Zusammenarbeit mit der Kanzlei
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Das Gespräch kann im Büro, per Telefon oder per Videoanruf stattfinden. Eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens und Ihre Unterlagen vorab beschleunigen die Einschätzung.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Ihren Ausweis; erhaltene Zustellungen, Entscheidungen oder Zahlungsbefehle; die zugehörigen Verträge, Schreiben und Belege. Notieren Sie stets, wann Ihnen ein Schriftstück zugestellt wurde.
Wie wird das Honorar festgelegt?
Das Honorar wird je nach Art und Umfang der Arbeit offen besprochen und in einer schriftlichen Mandatsvereinbarung festgelegt. Nach Art. 164 des Rechtsanwaltsgesetzes darf es den Mindestgebührentarif der Union der türkischen Rechtsanwaltskammern nicht unterschreiten.
Ist eine Zusammenarbeit möglich, wenn ich außerhalb Istanbuls oder im Ausland bin?
Ja. Die meisten Verfahren werden elektronisch über UYAP geführt, sodass Akten in der ganzen Türkei betreut werden können. Gespräche sind per Telefon oder Videoanruf möglich.
Wie erteile ich eine Vollmacht?
In der Türkei kann jeder Notar eine Vollmacht für Rechtsanwalt Ahmet Bertuğ Dönmez (Rechtsanwaltskammer Istanbul, Registernr. 70835) beurkunden. Im Ausland ist dies auch bei türkischen Konsulaten möglich; eine Vollmacht vor einem ausländischen Notar benötigt Apostille und beeidigte Übersetzung.
Wie verfolge ich meine Angelegenheit?
Sie werden regelmäßig über die Entwicklung informiert. Zudem können Sie Ihre Akten im UYAP-Bürgerportal über e-Devlet einsehen.
Bleiben meine Angaben vertraulich?
Ja. Anwälte sind zur Verschwiegenheit über anvertraute Informationen verpflichtet (Rechtsanwaltsgesetz, Art. 36). Ihre Daten werden gemäß den Datenschutzhinweisen verarbeitet.
Was, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Sie können sich an die Rechtshilfestelle der Rechtsanwaltskammer an Ihrem Wohnort wenden (Rechtsanwaltsgesetz, Art. 176 ff.).
Fristen und Zustellungen
Ich habe eine Entscheidung oder Zustellung erhalten. Wie viel Zeit habe ich?
Das hängt von der Entscheidung ab: Die Klagefrist gegen einen Verwaltungsakt beträgt in der Regel 60 Tage (İYUK Art. 7), die Widerspruchsfrist gegen einen Zahlungsbefehl 7 Tage (İİK Art. 62). Manche Fristen sind deutlich kürzer. Notieren Sie das Zustellungsdatum und holen Sie unverzüglich rechtliche Unterstützung ein.
Was ist die elektronische Zustellung und wann gilt sie als erfolgt?
Sie ist eine amtliche Mitteilung an Ihre e-Devlet-Adresse. Nach Art. 7/a des Zustellungsgesetzes gilt sie am Ende des fünften Tages nach Eingang als zugestellt, auch wenn Sie sie nicht öffnen.
Nach Rechtsgebiet
Mir wurde gekündigt. Kann ich sofort klagen?
Bei Abfindung, Kündigungsentschädigung und Wiedereinstellung ist vor der Klage eine Mediation zwingend (Gesetz Nr. 7036, Art. 3). Für die Wiedereinstellung muss der Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Kündigung gestellt werden (Gesetz Nr. 4857, Art. 20).
Wie stark darf die Miete steigen?
Bei Wohn- und Geschäftsraummieten darf die Erhöhung im neuen Mietjahr die Veränderung des Zwölfmonatsdurchschnitts des Verbraucherpreisindex des Vorjahres nicht übersteigen (Obligationengesetz Art. 344). Nach fünf Jahren kann das Gericht die Miete nach Billigkeit festsetzen.
Meine Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt. Was tun?
In der Regel kann innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung beim Verwaltungsgericht geklagt werden; innerhalb derselben Frist ist auch ein Antrag an die Verwaltung möglich (İYUK Art. 7, 11). Wurde zugleich eine Abschiebung angeordnet, sind die Fristen deutlich kürzer.
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Sind die Informationen auf dieser Website eine Rechtsberatung?
Nein. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Ihr Fall erfordert eine rechtliche Prüfung anhand Ihrer Unterlagen.