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Einreisesperr-Codes

Was Einreiseverbote und Sperrcodes bedeuten, wie lange sie gelten und wie ihre Aufhebung beantragt wird.

Ein Sperrcode (tahdit kodu) ist ein Vermerk in den Migrationsregistern, der die Einreise eines Ausländers in die Türkei oder bestimmte Vorgänge einschränkt. Je nach Grund bestehen die Codes aus unterschiedlichen Buchstaben und Zahlen; jeder hat eine eigene Bedeutung und Wirkung.

Einreiseverbot (YUKK Art. 9)

Gegen abgeschobene Ausländer kann ein Einreiseverbot verhängt werden. Es darf fünf Jahre nicht überschreiten, kann aber bei einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit um höchstens weitere fünf Jahre verlängert werden. Auch bei Überschreitung der Visums- oder Aufenthaltsdauer kann je nach Dauer und Art des Verstoßes ein Einreiseverbot folgen.

Code erfragen und aufheben lassen

  • Beim Präsidium für Migrationsmanagement kann schriftlich erfragt werden, ob ein Code besteht und worauf er beruht.
  • Hält man den Code für rechtswidrig, kann seine Aufhebung beantragt werden; bei Ablehnung ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich (Gesetz Nr. 2577, Art. 7).
  • In manchen Fällen kann die Einreise mit Visum schon vor Ablauf des Verbots gestattet werden (YUKK Art. 9).
Die Art des Codes bestimmt den Weg. Klären Sie vor jedem Antrag die Grundlage und das Datum des Codes.

Quellen

  • Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz, Art. 9
  • Verwaltungsprozessgesetz Nr. 2577, Art. 7
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