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Arbeitserlaubnis

Welche Arbeitserlaubnis Ausländer für eine Tätigkeit in der Türkei benötigen, wie der Antrag gestellt wird und was nach einer Ablehnung zu tun ist.

Ausländer dürfen in der Türkei grundsätzlich nur mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten. Die Arbeitserlaubnis ist im Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte geregelt und wird vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit erteilt. Eine gültige Arbeitserlaubnis gilt zugleich als Aufenthaltserlaubnis.

Arten

  • Befristete Arbeitserlaubnis: an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden; die Dauer wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen festgelegt und kann verlängert werden.
  • Unbefristete Arbeitserlaubnis: kann Ausländern mit langfristiger Aufenthaltserlaubnis oder mit rechtmäßiger Arbeitserlaubnis über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum erteilt werden.
  • Arbeitserlaubnis für Selbständige: für Angehörige freier Berufe, die auf eigene Rechnung tätig sind.
  • Turkuaz-Karte: für Ausländer, die aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung oder Investition als qualifiziert gelten.

Antrag

In der Türkei stellt der Arbeitgeber den Antrag über das Online-System des Ministeriums; Ausländer im Ausland können den Antrag auch über ein Konsulat stellen. In bestimmten, in Gesetz und Verordnung genannten Fällen gilt eine Befreiung von der Arbeitserlaubnis.

Nach einer Ablehnung

Gegen eine Ablehnung kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch beim Ministerium eingelegt werden; wird der Einspruch zurückgewiesen, steht der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen (Gesetz Nr. 6735, Art. 9).

Arbeit ohne Erlaubnis kann für den Ausländer und den Arbeitgeber zu Bußgeldern und für den Ausländer zur Abschiebung führen.

Quellen

  • Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte
  • Durchführungsverordnung zum Gesetz über internationale Arbeitskräfte
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