Autor: Rechtsanwalt Ahmet Bertuğ Dönmez Datum: 4. September 20261 Min. Lesezeit
Die Räumungsverpflichtung (tahliye taahhütnamesi) ist ein Dokument, in dem sich der Mieter schriftlich verpflichtet, die Mietsache zu einem bestimmten Datum zu räumen. Sie eröffnet dem Vermieter einen schnellen Weg zur Räumung; für den Mieter können die Folgen erheblich sein.
Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Die Verpflichtung muss schriftlich erfolgen.
- Sie muss nach Übergabe der Mietsache an den Mieter abgegeben werden (TBK Art. 352/1). Eine zusammen mit dem Vertrag, also vor der Übergabe, eingeholte Verpflichtung läuft wegen dieser Mieterschutzregel Gefahr, unwirksam zu sein.
- Das Räumungsdatum muss bestimmt sein.
- Sie muss freiwillig abgegeben werden; es kann geltend gemacht werden, dass sie unter Druck unterschrieben wurde.
Wie wird die Räumung verlangt?
Räumt der Mieter nicht zum zugesagten Datum, kann der Vermieter innerhalb eines Monats ab diesem Datum durch Einleitung der Zwangsvollstreckung oder durch Klage die Räumung verlangen (TBK Art. 352/1). Die Räumung im Vollstreckungsweg richtet sich nach Art. 272 ff. des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes.
Wird die Monatsfrist versäumt, kann die Räumung nicht mehr auf die Verpflichtung gestützt werden; für das Mietverhältnis gelten dann die übrigen gesetzlichen Gründe.
Quellen
- Türkisches Obligationengesetz Nr. 6098, Art. 352
- Vollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004, Art. 272 ff.
Zu diesem Thema
Schildern Sie Ihr Anliegen kurz und nennen Sie gegebenenfalls das Zustellungsdatum des Dokuments.
Wie läuft es ab?