Erbrecht
Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbteilung und Aufhebung von Miteigentum.
Das Erbrecht ist im türkischen Zivilgesetzbuch Nr. 4721 geregelt. Mit dem Tod des Erblassers erwerben die Erben die Erbschaft als Ganzes; neben dem Vermögen gehen auch die Schulden auf sie über (Art. 599).
Wichtige Themen
- Ausschlagung der Erbschaft und ihre Frist (Art. 605–619)
- Erbschein (Art. 598)
- Erbteilung und Aufhebung von Miteigentum (Art. 642)
- Streitigkeiten über Testamente und Erbverträge
Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate und beginnt für gesetzliche Erben in der Regel mit dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren (Art. 606).
Wenn Sie Schulden des Erblassers vermuten, verkaufen Sie vor Ablauf der Frist keine Nachlassgegenstände und heben Sie kein Geld von seinen Konten ab.
